Psychotherapeutische Sprechstunde

Psychotherapie - Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen bieten wir mehrfach pro Woche sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden an.

In diesen Sprechstunden führen wir erste Gespräche mit Kindern, Jugendlichen, deren Eltern oder Sorgeberechtigten zum gegenseitigen Kennenlernen und um den psychotherapeutischen Bedarf festzustellen. Das bedeutet, dass wir uns einen ersten Überblick über den Vorstellungsanlass, die Symptome, Störungen und Belastungen verschaffen, um abzuklären, ob diese behandlungsbedürftig sind oder nicht.

Wir nehmen uns Zeit und Ihre Sorgen sehr ernst, sodass ein Termin in der Regel 50 Minuten dauert. Es können pro Patient bis zu 5 Sprechstundentermine stattfinden, bei Bedarf werden auch vertiefende diagnostische Verfahren durchgeführt. Sie werden dann über unsere psychologische Einschätzung, Verdachtsdiagnosen und Empfehlungen aufgeklärt.

Häufig ist die Beantragung einer Psychotherapie zu empfehlen, manchmal sind auch andere Maßnahmen anzuraten wie eine stationäre Behandlung, Erziehungsberatung oder Selbsthilfeangebote.

Für eine Aufnahme einer Psychotherapie ist in jeder Praxis die psychotherapeutische Sprechstunde Voraussetzung. Wichtig ist auch die Bereitschaft des Kindes und Jugendlichen, eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Wenn es zeitlich sowie organisatorisch möglich und von Ihnen gewünscht ist, übernehmen wir gerne die weitere psychotherapeutische Versorgung. Sie können sich aber nach der Sprechstunde bei uns auch direkt mit einem Therapiewunsch an andere Therapeuten wenden, ohne dort nochmals die Sprechstunde zu durchlaufen.

Psychotherapie

Diagnostik

Eine diagnostische Klärung ist zum einen häufig notwendig, um im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde zu fundierten Empfehlungen zu kommen. Zum anderen benötigen wir Diagnostik zur Planung der Therapien und zur Überprüfung des Verlaufs. Welche diagnostischen Methoden zur Anwendung kommen, wird individuell je nach Fragestellung und Alter des Kindes entschieden. Ziel ist es, einen Gesamteindruck der Problematik zu erhalten, die zur Vorstellung bei uns führt.

Zum diagnostischen Prozess gehören zum Beispiel:

  • das ausführliche Gespräch mit dem Kind, Jugendlichen und seinen Eltern,
  • die Beobachtung der Interaktionen, Spiel- und Verhaltensbeobachtungen
  • die testpsychologische Untersuchung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und von Teilleistungen wie Lesen, Rechtschreiben und Rechnen,
  • die testpsychologische Untersuchung der emotionalen Befindlichkeit, z.B. durch Fragebögen,
  • das Befragen von Eltern, Erziehern und Lehrern,
  • die Einsicht von Vorbefunden und Zeugnissen.

Therapie

Die Wirksamkeit von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist wissenschaftlich untersucht und belegt. Voraussetzung für eine Tätigkeit als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Psychologie, Medizin, Pädagogik) und eine anschließende Ausbildung mit Erwerb der Approbation (= Behandlungserlaubnis).

Es gibt aktuell drei wissenschaftlich anerkannte und von den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnungsfähige Psychotherapieverfahren. Dies sind die kognitive Verhaltenstherapie, die analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Wir sind ausgebildet mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie, in unsere Arbeit fließen aber auch Methoden aus anderen Therapieschulen ein.

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen sind wir spezialisiert auf die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Wenn eine Behandlung vor dem 21. Lebensjahr beantragt worden ist, kann diese auch über das 21. Lebensjahr hinaus zu Ende geführt werden.

Eine Therapiesitzung findet in der Regel an einem festen wöchentlichen Termin und im Verlauf dann je nach Bedarf und Behandlungsplan statt. Ein Termin dauert ca. 50 Minuten.

Eine Therapie zu erklären, ist deshalb nicht so einfach, weil Therapien so unterschiedlich sind wie die Menschen, um die es geht und die Anlässe der Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen.

Bei folgenden psychischen Störungen findet häufig eine Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen statt:

  • Anpassungsstörungen und posttraumatische Belastungsstörungen nach Unfällen, Übergriffen oder anderen Belastungen
  • Angststörungen, z.B. übermäßige Schüchternheit, Prüfungsangst, Hundephobie, Angst, sich von Eltern oder anderen Bezugspersonen zu trennen
  • Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
  • Autismus
  • Depressionen
  • Einnässen und Einkoten
  • Essstörungen, z.B. Anorexie oder Bulimie
  • Mutismus
  • Psychosomatische Erkrankungen, z.B. Bauchschmerzen ohne organischen Befund
  • Schlafstörungen
  • Störungen des Sozialverhaltens mit aggressivem und oppositionellen Verhalten
  • Ticstörungen
  • Zwangsstörungen

 
Für eine erfolgreiche Behandlung sollten die Beteiligten den Wunsch haben, die bestehende Situation zu verändern.
 
Zu Beginn der Therapie steht, ein gemeinsames Verständnis der Schwierigkeiten und ihrer Entstehung zu entwickeln sowie realistische Ziele zu setzen. Aus dieser Grundlage entwickelt sich eine individuelle Therapieplanung. Wir verstehen unsere Therapie als Zusammenarbeit mit den Patienten und ihrem Umfeld. Insbesondere bei jüngeren Kindern sehen wir den Einbezug der Bezugspersonen (Eltern, Erzieher, Lehrer) als wichtige Voraussetzung für eine wirksame Behandlung. Bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen wird im gemeinsamen Gespräch geklärt, ob und in welchem Umfang die Eltern oder andere Bezugspersonen mit eingebunden werden. In Einzelfällen kann bei Jugendlichen auch eine Psychotherapie ohne Information der Eltern beantragt werden. Unabhängig vom Alter ist der Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung ein wichtiger Wirkfaktor. Wir haben die Pflicht zur Verschwiegenheit, die wir ernst nehmen. Sollte ein Austausch mit Dritten als sinnvoll erachtet werden, wird vorab das Einverständnis der Eltern und Kinder und Jugendlichen eingeholt.

Formales

Sie können uns ohne ärztliche Überweisung aufsuchen.

Die Anmeldung ist möglich in unserer telefonischen Sprechstunde. Leider besteht meistens eine Wartezeit für einen Termin in unserer Praxis, phasenweise müssen wir unsere Warteliste auch wegen zu langer Wartezeiten ganz schließen. Insbesondere Anfragen für den Nachmittag können wir aufgrund des hohen Bedarfs häufig nicht gerecht werden. Für Termine am Vormittag besteht hingegen meist eine überschaubare Wartezeit.

Die Therapie wird von uns bei der Krankenkasse beantragt und grundsätzlich von den gesetzlichen Kassen übernommen. Auch die Psychotherapeutische Sprechstunde ist eine Krankenkassenleistung. Bitte denken Sie daher im ersten Termin sowie einmal zu Beginn jedes Quartals an die Chipkarte.

Sollten Sie privat versichert sein, erfragen Sie bitte das Vorgehen zur Kostenübernahme und Beantragung bei Ihrer Krankenversicherung. Hier unterscheiden sich die Vorgaben der unterschiedlichen Kassen.